Premium-Partner des BDDH

Symposium 2024

24. - 25. Mai 2024

Münster, Mövenpick Hotel

Wir kooperieren

30.07.2021

Der Berufsverband Deutscher Dentalhygienikerinnen (BDDH e.V.) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. kooperieren

In der Praxis funktionieren effiziente Abläufe nur in Teamarbeit.

Von der oder dem Auszubildenen bis zum oder zur Dentalhygieniker*in hat jede*r Mitarbeiter*in eine wichtige Rolle mit zugehörigem Aufgabenbereich. Arbeitsabläufe und Prozesse müssen im Team abgestimmt sein, damit am Ende des Praxisalltags alle positiv gestimmt den Arbeitsplatz verlassen können.

Der BDDH e. V. und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. streben analog dazu ein stimmiges Bild der Zusammengehörigkeit an. Bundeseinheitlich soll eine Verbundenheit und aktive, fortwährende Zusammenarbeit vermittelt werden. Gemeinschaftlich möchten beide Berufsverbände ein starkes Signal für die hohe Wertigkeit und Wichtigkeit des Berufsbildes der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) mit den vielen attraktiven Weiterentwicklungsmöglichkeiten senden.

Zahnmedizinische Fachangestellte gehören zu den Engpassberufen. Gemeinschaftlich kann an einer verbesserten Einstellung der Gesellschaft zu dem Berufsbild gearbeitet werden. Unser Ziel ist, einerseits die Anerkennung in der dentalen Arbeitswelt und andererseits in der Gesellschaft zu steigern. Die Sicherung und Förderung des Berufsbildes der Zahnmedizinischen Fachangestellten ist das zentrale Ziel beider Verbände. Eine qualitative Berufsausbildung stellt dabei das fundamentale Element dar.

Ziele der Verbände

Für die Sicherung des Berufsbildes der Zahnmedizinischen Fachangestellten ist eine bundesweit leistungsgerechte tarifliche Vergütung notwendig. Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten hat ein Anforderungsprofil mit vielseitigen Kompetenzen, wie fundierter Wissensstand, Fingerfertigkeit, technisches Verständnis, Empathie und vorausschauendes Denkvermögen.

Neben den geforderten bundesweiten Tarifverträgen und der Anpassung der Vergütung, könnte eine eigene Tätigkeitsgruppe für Dentalhygieniker*innen geboten sein. Die Erlangung der Qualifikation setzt eine kosten- und zeitintensive Fortbildung von mindestens 1.200 Stunden voraus, eine langfristige positive Entlohnung sollte deswegen gesichert werden.

Eine Nachwuchssicherung in der Dentalhygiene ist dringend notwendig. Eine anspruchsvolle Erstausbildung zur oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten, Motivationsförderung, Erfahrungsaustausch und eine fachliche Begleitung für Kolleg*innen mit Weiterentwicklungswunsch sind beiden Verbänden ein großes Anliegen.

Für eine qualitative Behandlung und langzeitige Betreuung der Patienten mit parodontalen Erkrankungen sind die ca. 1.600 tätigen Dentalhygieniker*innen (Umfragewerte Prof. Einwag, 2019) in Deutschland zu wenig im Vergleich zu den 72.000 tätigen Zahnärzt*innen (BZÄK). Um der Volkskrankheit Parodontitis präventiv und insbesondere tertiärpräventiv entgegenzuwirken, ist der Einsatz der Dentalhygieniker*innen elementar.

Ziel ist ein klar definierter Delegationsrahmen für die Zuordnung der Tätigkeitsfelder in Anlehnung an den objektiven Qualifikationsnachweis der Mitarbeiter*innen. Eine Übersichtstabelle sollte als bundeseinheitliche Grundlage für die Delegation von zahnärztlichen Leistungen respektive als Zuordnung der Tätigkeiten in Bezug auf die verschiedenen Fortbildungsabschlüsse wie Zahnmedizinische Fachassistent*innen, Zahnmedizinische Prophylaxeassistent*innen oder Dentalhygieniker*innen gelten und Grundlage für jede Zahnarztpraxis sein.

Ein weiteres thematisch zusammenhängendes Ziel ist die Transparenzsteigerung für Patient*innen über den Qualifikationsnachweis, der in der Prophylaxe tätigen Mitarbeiter*innen. Die Sicherung einer qualitativen Behandlung der Patient*innen wäre damit gegeben.

Der BDDH tritt ein für eine umfassende, sich an nationalen und internationalen Standards orientierende Definition des Fachgebietes unter besonderer Berücksichtigung europäischer Entwicklungen. Er setzt sich ein für eine bundesweit einheitliche hoch qualifizierte Fort- und Ausbildung zum bzw. zur Dentalhygieniker*in, für die Etablierung des Berufsbildes und einen zeitlich gesicherten praktischen Anteil, der unter Beobachtung und Begleitung von Fachzahnärzt*innen ein notwendiger Bestandteil des Werdeganges sein sollte.

Zur internationalen Vergleichbarkeit ist die Einordung des Berufsbildes in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) und Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) maßgeblich. Ziel ist die Einordnung in die Stufe 6.

Zukunftswünsche des Berufsverbandes Deutscher Dentalhygienikerinnen e.V. und des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.

Die standespolitische Vertretung der Zahnärzt*innen sind die Bundeszahnärztekammer, Landeszahnärztekammern und zahnärztlichen Berufsverbände, das Pendant dazu bietet der Verband medizinischer Fachberufe e. V. für die (zahnärztlichen) Mitarbeiter*innen.

Gemeinsam wollen die Berufsverbände nun ein starkes Netzwerk bilden und ausbauen, um eine konstante Positionierung der politischen und fachlichen Interessen vertreten zu können.

Eine gemeinschaftliche Kommunikation und die Schaffung weiterer Synergien ist der Weg einer zukünftig intensiven Zusammenarbeit.