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Symposium 2024

24. - 25. Mai 2024

Münster, Mövenpick Hotel

Delegationtabelle für Prophylaxemaßnahmen in Westfalen-Lippe

25.02.2022

Am Ball bleiben lohnt sich!

Wir freuen uns, dass die Zahnärztekammer WL eine Delegationstabelle veröffentlicht hat.

In dieser Tabelle werden delegierbare Leistungen den Mitarbeiter*innen mit entsprechender objektiver Qualifikation zugeordnet. Angelehnt ist die Tabelle an die Fortbildungsordnung der jeweiligen Aufstiegsfortbildungen.

Somit gibt es eine klare Empfehlung, die antiinfektiöse Therapie und die subgingivale Reinstrumentierung im nicht mehr sichtbaren Bereich in der UPT nur an Dentalhygieniker*innen zu delegieren.
Dies war insbesondere unser Anliegen, um die Wertigkeit der umfangreichen Weiterbildung/ Studium darzustellen und unser Berufsbild zu stärken.

Bereits im letzten Jahr haben wir vom BDDH das Gespräch mit dem Vorstand der Zahnärztekammer WL gesucht und diesen Wunsch geäußert.

Die Delegation, die an das Zahnheilkundegesetz §1 Abs. 5 und 6 angelehnt ist, ist leider unklar formuliert. Ebenfalls schwammig formuliert ist die Pressemittteilung der BZÄK, KZBV, DGZMK und DGParo von Ende letzten Jahres. 
Aus dem Grund haben wir nochmal eine öffentliche Mitteilung gemacht und unseren Wunsch geäußert, für höhere Behandlungsqualität und mehr Transparenz für Patienten einzustehen.

Wir freuen uns, dass die Zahnärztekammer WL jetzt als drittes Kammergebiet diesem Wunsch nachgegangen ist.

Dies ist nur möglich gewesen mit der tatkräftigen Unterstützung unseres BDDH-Mitgliedes Doris Brinkmann.
Danke für deinen Einsatz!